Schüler-Unfallversicherung
Jedes Kind ist in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung geschützt.
Der Unfallversicherungsschutz besteht:
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während des Unterrichts einschließlich der Pausen,
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bei der Teilnahme an schulischen Arbeitsgemeinschaften,
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bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulanlage (Wanderungen, Exkursionen, Schulfeiern, Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte u.ä.) sowie
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auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Schule.
Unfallmeldung
Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn Sie auf Grund eines Schulunfalls Ihr Kind einem Arzt vorstellen mussten. Wir erstellen dann eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallkasse. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an die:
Unfallkasse Sachsen
Postfach 42
01651 Meißen
Telefonnummer: (03521) 7240
Internet: www.unfallkassesachsen.de
Schutz bei Schäden am Eigentum des Schülers und Haftpflichtansprüche gegenüber Schülern
Der Schulträger ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Eigentum der Schüler zu versichern oder eine Haftpflichtversicherung für die Schüler abzuschließen. Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu nehmen.

