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Krankheit und Beurlaubung

Krankheit

 

„Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule noch am selben Morgen bis 8.00 Uhr zu benachrichtigen. Dies kann telefonisch (bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen!) oder per Mail erfolgen.

 

Telefon (Sekretariat): (034328) 602920


Email:

 

Spätestens bei der Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind. Bei mehr als drei Tagen kann die Schulleitung in Einzelfällen ein ärztliches Attest einfordern.

 

Bitte kümmern Sie sich im Krankheitsfall Ihres Kindes um den verpassten Unterrichtsstoff, indem Sie ihn nach Unterrichtsende abholen kommen oder ein anderes Kind benennen, welches Ihnen die Sachen mitbringen kann.“

 

Infektionskrankheiten

 

Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben, welche den Besuch einer Kindereinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz untersagt oder sogar im Krankenhaus behandelt werden muss, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen uns die Diagnose mit. Dazu zählt auch ein Befall mit Kopfläusen. Wir sind verpflichtet, die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit zu informieren.


Beurlaubung

 

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Schüler vom Schulbesuch beurlaubt werden. Dies muss rechtzeitig bei der Schule beantragt werden. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, ab dem 3. Tag der Schulleiter.


Eine Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.