Hausordnung
Jeder verhält sich rücksichtsvoll gegenüber allen Personen, gegenüber deren Eigentum und gegenüber allen schulischen Einrichtungen.
Diese Hausordnung gilt:
(1) für alle Personen auf dem Schulgelände,
(2) für das gesamte Schulgelände,
(3) für die Zeit von 7.15 Uhr bis 13.35 Uhr und für alle schulischen Veranstaltungen nach 13.20 Uhr, die im Schulgebäude bzw. Schulgelände stattfinden.
1. Allgemeine Regeln
Das Befahren des Schulhofes ist in der Zeit von 09.15 Uhr bis 9.40 Uhr sowie von 11.10 Uhr bis 11.45 Uhr untersagt. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr. Andere Personen benötigen zum Befahren des Schulhofes von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr eine Sondergenehmigung.
Fahrräder, e-Bikes und e-Roller werden auf dem gesamten Schulgelände geschoben.
Wenn Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad oder ähnlichen Fahrzeugen zur Schule kommen, ist zuvor ein Formular zur Kenntnisnahme der Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl zu unterschreiben. Wir empfehlen, das Fahrrad erst nach der bestandenen Fahrradausbildung in Klasse 4 ohne Begleitung zu nutzen.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Es gilt Alkoholverbot. Der Konsum, Besitz und die Mitsichnahme von Betäubungsmitteln sind untersagt.
Erkrankt ein Kind, so ist die Schule bis spätestens 08.00 Uhr zu informieren. Bei Andauern der Krankheit über den genannten Termin hinaus, ist nochmalige Information unbedingt erforderlich. Bei fernmündlicher Information der Schule ist binnen drei Tagen eine schriftliche Mitteilung bzw. Bescheinigung des Arztes nachzureichen.
Ansteckende Krankheiten sind der Schule unverzüglich mitzuteilen. Das Merkblatt zum Infektionsschutz ist zu berücksichtigen.
2. Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler
Wir achten im Schulgebäude und im Schulgelände auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
Alle Kinder verhalten sich gegenüber Erwachsenen und untereinander höflich und rücksichtsvoll. Im Schulhaus werden die Erwachsenen gegrüßt.
Wir gehen freundlich und fair miteinander um. Jede Form von Gewalt wird abgelehnt. Schlagen, Treten, Stoßen und verletzende Worte sind keine vernünftige Lösung für Streitigkeiten.
Im Schulhaus wird nicht gerannt. Auch Ballspiele sind untersagt.
Mutwillige Zerstörung bzw. Beschädigungen müssen ersetzt bzw. wieder in Ordnung gebracht werden.
Alle privaten elektronischen Geräte einschließlich Smartwatches und Fitnessuhren sind während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet und verbleiben im Ranzen.
Für mitgebrachte Wertsachen und elektronische Geräte wird keinerlei Haftung durch die Schule übernommen.
Alle Kinder befolgen die Hinweise und Anordnungen der Erwachsenen.
In unserer Schule werden ganzjährig möglichst feste Wechselschuhe getragen.
Die Kinder sorgen für Ordnung in ihren Spinden. Diese sind nach ihrer Nutzung zu schließen.
Das Werfen von Steinen, Schneebällen und sonstigen Dingen ist auf dem Schulhof und im Schulhaus untersagt.
Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Verlässt der Schüler eigenmächtig die Schule und das eingezäunte Gelände, erlischt der Versicherungsschutz.
Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen regelt im § 39 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung zum Einsatz kommen.
3. Einlass in die Schule
Ortsansässige Kinder sollen nicht früher als 15 Minuten von Unterrichtsbeginn in der Schule sein.
Der Einlass erfolgt 7.15 Uhr. Buskinder werden bis 07.00 Uhr eingelassen.
Ab der 4. Woche nach Schuljahresbeginn erfolgt der Einlass nur für Schülerinnen und Schüler.
Während der Unterrichtszeiten (von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss um 13.20 Uhr) ist den Eltern der Zutritt nicht gestattet. Die Abholung der Kinder kann nur außerhalb des regulären Schulbetriebes stattfinden. Eltern-/ Lehrergespräche sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
4. Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde 7.30 Uhr – 8.15 Uhr
2. Stunde 8.30 Uhr – 9.15 Uhr
3. Stunde 9.35 Uhr – 10.20 Uhr
4. Stunde 10.25 Uhr – 11.10 Uhr
5. Stunde 11.45 Uhr – 12.30 Uhr
6. Stunde 12.35 Uhr – 13.20 Uhr
5. Unterrichtsordnung
Nach dem Einlass begeben wir uns auf unsere Plätze und bereiten uns auf den Unterricht vor. Wir legen unsere Arbeitsmittel bereit.
Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, so meldet das ein Schüler nach einer Wartezeit von ca. 5 Minuten im Sekretariat.
Wir gehen pfleglich mit den Arbeitsmitteln um. Schulbücher werden eingeschlagen und mit Namen versehen.
Die Fachraumordnungen sind einzuhalten. Kunst-, Musik- und Werkraum, Computerkabinett, Turnhalle sowie Schwimmhalle dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden.
Jeder verhält sich im Unterricht so, dass das Lernen nicht gestört wird.
Klassenarbeiten werden den Schülern zur Verwahrung ausgehändigt.
6. Pausenordnung
Wir verhalten uns in den Pausen so, dass Unfälle vermieden werden und es zu keinen vorsätzlichen Beschädigungen kommt.
Während der Pausen dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen.
Die Pause von 8.15 Uhr bis 8.30 Uhr ist die Frühstückspause.
Wir frühstücken im Klassenzimmer und vermeiden dabei unnötiges Lärmen und Umherlaufen. Schulsachen werden in dieser Zeit von den Plätzen geräumt.
Die Pause von 9.15 Uhr bis 9.35 Uhr ist Hofpause. Alle Kinder halten sich auf dem Schulhof im vorgesehenen Bereich auf.
Die Pause von 11.10 Uhr bis 11.45 Uhr ist die Mittagspause. Gleichzeitig findet eine zweite Hofpause statt. Auf den jeweils im Klassenzimmer aushängenden Plänen ist vermerkt, welche Klassen zu welchen Zeiten essen gehen. In Kooperation mit dem Hort Sonnenschein kann die Essenszeit auch in der Hortzeit liegen.
Bei schlechter Witterung bleiben die Kinder in ihren Klassenzimmern. Dazu beachten alle die Hinweisschilder im Schulhaus.
Schüleraufsichten unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer bei der Pausenaufsicht. Sie melden es dem aufsichtsführenden Erwachsenen, falls Konflikte entstehen.
Die Toiletten suchen wir in den Pausen auf. Wir achten auf Sauberkeit.
Das Abknicken von Zweigen und Ästen sowie das Klettern auf Bäume oder in Sträuchern sind verboten.
7. Verhalten bei der Schulspeisung
Die Essenteilnahme erfolgt unter den geltenden Bedingungen der Fa. „Schlemmerstübchen“.
Die Essenausgabe erfolgt zu den geregelten Zeiten nur nach Vorlage des Essenchips.
Nach Unterrichtsschluss werden die Hände im Klassenzimmer gewaschen. Danach begeben sich die Kinder zügig zur Mensa und nehmen ihr Essen ohne große Verzögerungen ein.
Die Esseneinnahme erfolgt in Ruhe und unter Beachtung der Tischsitten.
Das Kind, das den Tisch als letztes verlässt, wischt diesen mit einem Lappen ab.
8. Verlassen der Schule nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichts- bzw. GTA-Schluss verlassen alle Kinder innerhalb von 15 Minuten das Schulhaus.
9. Alarmordnung
Feueralarm wird durch einen Sirenenton ausgelöst.
Wir verlassen das Schulgebäude ruhig und zügig auf dem Fluchtweg und begeben uns zum Stellplatz (Volleyballplatz).
Bei Amoklauf ertönt eine Durchsage. Alle Personen verbleiben in den Zimmern.
Alle Lehrkräfte und in der Schule beschäftigtes technisches Personal sind verpflichtet, bei Verstößen gegen die Hausordnung einzuschreiten. Entsprechende Weisungen sind von den Schülern zu befolgen.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 24.09.2025 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
C. Ramminger-Schlimper
Schulleiterin